Du hast ein Rad gekauft und willst es mitnehmen – auf den Trail, zum Rennen, in den Urlaub. Sobald der Heckträger die Kennzeichentafel verdeckt, ist das in Österreich nicht mehr egal. Es gibt genau zwei zulässige Wege, das zu lösen. Einer davon wird regelmäßig übersehen.
Was am Auto sichtbar bleiben muss
Die Grundregel ist kurz. Kennzeichentafel, Beleuchtung und Rückstrahler des Autos dürfen durch den Träger und die Räder darauf nicht verdeckt werden. Gemeint ist dabei nicht nur die Tafel selbst. Bremsleuchten, Blinker und Rückstrahler zählen genauso dazu.
Für die Lichter bringen Kupplungsträger üblicherweise eine eigene Leuchtenleiste mit, die am Anhängerstecker hängt. Für das Kennzeichen gibt es keine solche Lösung ab Werk. Das musst Du selbst erledigen.
Zwei Wege, die erlaubt sind
Wird die hintere Kennzeichentafel verdeckt, hast Du zwei Möglichkeiten:
- Du nimmst die hintere Kfz-Kennzeichentafel ab und montierst sie am Träger.
- Du verwendest eine rote Kennzeichentafel.
Beides ist zulässig. Das Ummontieren kostet nichts, verlangt aber vor jeder Fahrt ein paar Minuten und einen Schraubenzieher im Handschuhfach. Die rote Tafel bleibt einfach am Träger. Verpflichtend ist sie nicht – wer ohne sie auskommt, macht nichts falsch.
Was die rote Tafel ist und wo Du sie bekommst
Die rote Kennzeichentafel trägt dasselbe Kennzeichen wie Dein Auto. Die Tafel ist also keine zweite, eigene Nummer, sondern dieselbe Kombination ein zweites Mal, gedacht für den Träger. Ausgegeben wird sie bei der Zulassungsstelle einer Versicherung im Wohnsitzbezirk. Wer im Bezirk Wolfsberg wohnt, erledigt das hier vor Ort und nicht im Internet.
Seit 12. April 2021 gibt es die roten Tafeln in einer neuen Ausführung mit dem internationalen Unterscheidungszeichen. Dadurch sollen sie auch im Ausland anerkannt werden. Für ältere rote Tafeln besteht keine Umtauschpflicht, gültig bleiben sie also weiterhin.
Fährst Du mit so einer älteren Tafel über die Grenze, ist der andere Weg der ruhigere: hintere Kfz-Tafel abnehmen, am Träger montieren, fertig. Und vorher nachsehen, was im Zielland gilt. Die Regeln sind nicht überall dieselben.
In Österreich bleibt auch die alte rote Tafel gültig – über die Grenze nimmst Du besser das Originalkennzeichen mit.
Dachlast, Stützlast und die Sache mit der Plane
Der zweite Teil der Regeln hat nichts mit dem Kennzeichen zu tun, sondern mit Gewicht. Jedes Auto hat eine zulässige Dachlast, jede Anhängerkupplung eine zulässige Stützlast. Beide Werte sind einzuhalten. Bei E-Bikes wird das schnell eng, weil schwere Räder die Dachlast häufig sprengen. Laut ÖAMTC wird ein Rad ohnehin am sichersten mit Systemen auf der Anhängerkupplung transportiert. Schwerere Räder gehören dabei möglichst nah ans Fahrzeug.
Dazu kommen drei Punkte, die im Alltag oft schiefgehen:
- Die Ladung darf nicht über die Fahrzeugbreite einschließlich der Außenspiegel hinausragen.
- Lose Teile gehören vor der Fahrt vom Rad – Pumpe, Flasche, Taschen, Radcomputer.
- Abdeckplanen sind zu unterlassen, weil sie die Windlast erhöhen.
Und wenn Du erst einen Träger suchst: Achte auf ein geprüftes Modell mit Prüfzeichen oder Gütesiegel.
Was Du vor der ersten Fahrt klärst
Drei Fragen, dann ist die Sache erledigt. Verdeckt der beladene Träger die Kennzeichentafel oder eines der Lichter? Wenn ja, brauchst Du entweder die rote Tafel oder Du montierst das hintere Kennzeichen um. Halten Stützlast und zulässiges Gewicht mit Deinem Rad darauf? Und geht die Fahrt über die Grenze, dann kommt die Vorschrift des Ziellandes dazu.
Die Frage nach dem Transport stellt sich meistens direkt nach dem Kauf eines E-Bikes, und sie dreht sich selten um Paragrafen. Meistens geht es um die Praxis: Passt das Rad auf den vorhandenen Träger, hält die Kupplung das Gewicht, und wie bekommt man ein schweres E-Bike allein da hinauf. Wenn Du magst, klären wir das gleich mit – telefonisch unter +43 664 243 28 18 oder direkt bei uns in St. Stefan.




