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Bike-News

Ab 1. Oktober ist ein Rad mit Gasgriff kein Fahrrad mehr

von Das Rad Oberländer3 min Lesezeit

Lenker eines E-Bikes mit Daumengas neben dem Griff, im Hintergrund eine Dorfstraße AI-Modified

Am 1. Oktober 2026 tritt der zweite Teil der 36. StVO-Novelle in Kraft. Dann zieht das Gesetz eine scharfe Grenze: E-Bike ist nur noch, was den Tritt unterstützt. Was auch ohne Treten fährt, gilt ab dann als E-Moped, also als Kraftfahrzeug. Für die meisten Räder ändert sich damit nichts, für manche sehr viel.

Was die StVO unter einem E-Bike versteht

Die Definition ist kurz. Ein E-Bike ist ein Fahrrad mit Pedalantrieb, höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und höchstens 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.

Zwei Begriffe daraus muss man kennen. Die Nenndauerleistung ist die Leistung, die der Motor dauerhaft abgeben kann, nicht die Spitze, die er für ein paar Sekunden schafft. Die Bauartgeschwindigkeit ist das Tempo, bis zu dem der Motor unterstützt. Schneller fahren darfst Du weiterhin, nur schiebt der Motor dann nicht mehr mit.

Ab Oktober zählt, ob der Motor ohne Dich fährt

Neu ist ab 1. Oktober 2026 eine Bedingung, die vorher so nicht dastand: Der Motor muss ausschließlich das Treten unterstützen. Gemeint ist damit die Antriebsautonomie, also die Frage, ob der Antrieb selbstständig arbeiten kann.

Sobald sich der Antrieb unabhängig vom Treten aktivieren lässt, etwa über einen Gasgriff, gilt das Fahrzeug als E-Moped. Und zwar auch dann, wenn es die 250 Watt und die 25 km/h einhält. Die Wattzahl allein rettet ein Rad also nicht. Unter dieselbe Definition fallen auch pedallose einspurige Fahrzeuge.

Wichtig ist, ob der Motor auch fährt, wenn Du nicht trittst.

Was an einem E-Moped alles dranhängt

Wird ein Fahrzeug ab 1. Oktober als E-Moped eingestuft, ist es rechtlich ein Kraftfahrzeug. Daran hängt eine ganze Kette:

  • Kennzeichen und Haftpflichtversicherung
  • Führerschein mindestens der Klasse AM, Mindestalter 15 Jahre
  • Helmpflicht für alle Altersgruppen
  • Alkoholgrenze 0,5 Promille statt 0,8 wie am Rad, unter 20 Jahren und mit Probeführerschein 0,1 Promille
  • Kein Radweg mehr: E-Mopeds müssen die Fahrbahn befahren

Der letzte Punkt trifft im Alltag am härtesten. Wer bisher mit einem Gasgriff-Rad über den Radweg zur Arbeit gefahren ist, fährt ab Oktober auf der Fahrbahn zwischen den Autos.

Woran Du erkennst, was Du fährst

Die Probe dauert eine Minute. Setz Dich aufs Rad, schalt es ein und versuch loszufahren, ohne zu treten. Passiert nichts, ist es ein Pedelec und bleibt ein Fahrrad. Zieht das Rad von selbst an, schau genauer hin.

Danach lohnt der Blick aufs Typenschild am Rahmen oder in die Betriebsanleitung. Dort stehen Nenndauerleistung und unterstützte Höchstgeschwindigkeit. Die Marken, die wir führen, setzen auf Pedelecs in diesem Sinn: Der Motor unterstützt den Tritt, einen Gasgriff gibt es nicht. Heikel wird es eher bei günstigen Rädern aus dem Netz, die ausdrücklich mit einem Dreh- oder Daumengriff beworben werden.

Was Du bis Anfang Oktober klären solltest

Der Termin ist nah, also der Reihe nach. Fährst Du ein gewöhnliches Pedelec, dessen Motor nur beim Treten mitschiebt, musst Du gar nichts tun. Kein neues Papier, keine Anmeldung, kein Kennzeichen. Dein Rad ist am 2. Oktober dasselbe Fahrzeug wie am 30. September.

Fährt Dein Rad auch ohne Treten, sind vor dem 1. Oktober zwei Fragen offen: Hast Du einen Führerschein, der die Klasse AM einschließt? Und was kosten Zulassung und Haftpflichtversicherung? Beides beantwortet kein Fahrradgeschäft. Dafür sind die Versicherung und die Zulassungsstelle da, und die Fragen und Antworten zur Novelle stehen beim ÖAMTC und bei der WKO.

Was wir Dir sagen können, ist der Ausgangspunkt: was für ein Fahrzeug da unter Dir steht. Ruf an unter +43 664 243 28 18 oder komm mit dem Rad vorbei. Lieber jetzt als nach der ersten Kontrolle.

Daniel Oberländer

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Familienbetrieb in St. Stefan im Lavanttal, seit 1995. Wir verkaufen, warten und fahren selbst – die Beiträge entstehen aus dem, was bei uns täglich durch die Werkstatt und über die Hausrunden geht.

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Kartendaten: Statistik Austria, CC BY 4.0

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