Das Dienstrad ist für Angestellte einer der wenigen Wege, ein hochwertiges Rad steuerlich begünstigt zu fahren. Für Fahrräder und E-Bikes ohne Emissionen fällt kein Sachbezug an, auch wenn Du das Rad rein privat nutzt. Ob sich das Modell für Dich rechnet, entscheidet sich aber nicht am Rad, sondern in Deinem Dienstvertrag.
Warum beim Dienstrad kein Sachbezug anfällt
Wenn Dir Dein Arbeitgeber ein Fahrzeug auch für private Fahrten überlässt, ist das normalerweise ein geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil wird als Sachbezug zum Gehalt dazugerechnet und versteuert. Vom Dienstauto kennt das jeder, der schon einmal einen Lohnzettel genauer gelesen hat.
Beim Rad ist es anders. Die Sachbezugswerteverordnung in der Fassung vom Jänner 2023 sieht vor, dass bei der Überlassung eines Fahrrads oder Kraftrads mit null CO2-Emissionen kein Sachbezugswert anzusetzen ist. Fahrrad und E-Bike fallen darunter. Ob Dein Arbeitgeber das Rad kauft oder least, spielt dabei keine Rolle.
Was Bezugsumwandlung genau bedeutet
In den meisten Fällen zahlt der Betrieb das Rad nicht einfach. Du zahlst mit – und zwar aus dem Bruttogehalt. Das nennt sich Bezugsumwandlung. Dein Bruttobezug wird um einen vereinbarten Betrag reduziert, und dieser Betrag gilt als Nutzungsentgelt für das Rad.
Zulässig ist eine solche Bruttobezugsreduktion, solange der verbleibende Bruttobezug über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn liegt. Das ist die harte Grenze. Wer ohnehin nahe am KV-Mindestlohn verdient, hat für eine Bezugsumwandlung wenig Spielraum.
Und sie muss schriftlich als Änderung des Dienstvertrags dokumentiert werden. Eine mündliche Zusage oder eine formlose Mail reicht dafür nicht.
Die Bezugsumwandlung ist eine Änderung Deines Dienstvertrags, keine Nebenabrede über ein Rad.
Wo es in der Praxis hakt
Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird: Ein reduzierter Bruttobezug ist auch für alles andere ein reduzierter Bruttobezug. Die Kürzung wirkt sich auf die Sonderzahlungen aus, ebenso auf Urlaubs- und Krankenentgelt und auf die Überstundenabgeltung. Wer das nicht bedenkt, spart beim Rad und verliert es an anderer Stelle wieder.
Diese Bemessungsgrundlagen lassen sich allerdings vertraglich auf dem ungekürzten Niveau halten. Das passiert nicht von selbst, sondern muss in der Vereinbarung stehen. Genau danach solltest Du fragen, bevor Du unterschreibst.
Die Punkte hier stammen aus der Fachinformation der Wirtschaftskammer Österreich mit Stand 5. Februar 2026. Wir geben sie wieder, wir beraten aber nicht steuerlich. Was am Ende netto übrig bleibt, hängt von Deinem Einkommen ab und rechnet Dir die Lohnverrechnung Deines Betriebs aus. Pauschale Prozentzahlen, wie sie im Netz kursieren, helfen Dir dabei nicht weiter.
Für Betriebe im Lavanttal
Von der anderen Seite betrachtet ist das Dienstrad ein Angebot an die Belegschaft, das ohne Sachbezug auskommt und trotzdem ankommt. Wir bieten Dienstradleasing an und begleiten den Teil, den wir beurteilen können: welches Rad zum Arbeitsweg passt, welche Größe, welche Ausstattung, welcher Service dazugehört.
Den arbeitsrechtlichen Teil macht ihr mit Eurer Lohnverrechnung. Drei Dinge gehören in die Vereinbarung: die Schriftform als Dienstvertragsänderung, die Prüfung der KV-Grenze für jede einzelne Person und die Regelung, ob die Bemessungsgrundlagen ungekürzt bleiben. Wer Service, Reparaturen und Versicherung trägt, ergibt sich nicht aus den Regeln oben – das legt ihr im Vertrag mit dem Leasinganbieter fest.
Was Du vor der Unterschrift klären solltest
Vier Fragen reichen, um zu wissen, woran Du bist.
- Bleibt mein Bruttobezug nach der Kürzung über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn?
- Steht die Umwandlung schriftlich in einer Dienstvertragsänderung?
- Bleiben Sonderzahlungen, Urlaubs- und Krankenentgelt sowie Überstundenabgeltung auf dem ungekürzten Niveau?
- Wer zahlt Service, Reparaturen und Versicherung, und was passiert, wenn ich den Betrieb während der Laufzeit verlasse?
Die letzte Frage ist die, die am meisten Ärger erspart. Was dabei gilt, steht nicht in den Punkten oben, sondern in der Vereinbarung selbst – also frag danach, bevor unterschrieben wird. Und wenn die kaufmännische Seite geklärt ist, kümmern wir uns um den Teil, der danach jeden Tag zählt: dass das Rad zu Dir und zu Deinem Weg passt.




